Lehrauftrag für Fagott (w/m/d)

Die Hochschule für Musik Freiburg vergibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Lehrauftrag für Fagott (w/m/d)

mit einem Umfang von bis zu zwei Semesterwochenstunden.

Aufgaben
Unterricht im Fach Fagott für Lehramtsstudierende, sowohl Hauptfach- als auch Nebenfachunterricht in den Studiengängen Bachelor Lehramt und Master of Education, Fach Fagott. 

Voraussetzungen

  • Ausbildung an einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung
  • Nachweis pädagogischer Tätigkeit
  • erwartet wird eine stilistisch vielfältige Arbeit
  • Nachweis eigener künstlerischer Tätigkeit

Um die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten, werden eine regelmäßige Präsenz sowie die Bereitschaft zu fachlichem Austausch und kollegialer Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe und des Studienbereichs Lehramt erwartet.

Die Vergütung erfolgt auf Basis der Vergütungsordnung für Lehraufträge der Hochschule für Musik Freiburg. Die Erteilung des Lehrauftrags begründet gemäß § 56 Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; er begründet kein tarifliches Beschäftigungsverhältnis.

Die Hochschule für Musik Freiburg ist bestrebt, den Anteil der Frauen im künstlerischen Bereich zu erhöhen und bittet daher Künstlerinnen darum, sich zu bewerben. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung. Wir bitten um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) digital zusammengefasst zu einer Pdf-Datei bis zum 15. Juli 2024 an den Rektor der Hochschule für Musik, berufungenmh-freiburg.de zu senden. Bei Rückfragen steht Ihnen Prof. Henrik Rabien (h.rabienmh-freiburg.de) gerne zur Verfügung.

Die Vorstellungstermine werden voraussichtlich Ende September 2024 stattfinden.

Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.