Mitarbeit im Hausdienst, Schwerpunkt Pforte (w/m/d)

Steckbrief

Bezeichnung
Mitarbeit im Hausdienst, Schwerpunkt Pforte

Stellenumfang
17 bis 20 Stunden monatlich 

Vergütung
geringfügige Beschäftigung

Bewerbungsfrist
19. August 2024

Die Hochschule für Musik Freiburg sucht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zum Oktober 2024 eine

Mitarbeit im Hausdienst, Schwerpunkt Pforte (Samstag) w/m/d

zur Übernahme insbesondere der Schichten am Samstagvormittag im Umfang von circa 17 bis 20 Stunden monatlich.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Empfang an der Hochschule an Samstagen insbesondere in der Vorlesungszeit
  • Entgegennahme von Anrufen
  • Ausgabe und Entgegennahme von Postsendungen
  • Schlüssel- und Raumverwaltung der Unterrichts- und Übezimmer
  • Raumkontrolle
  • Überwachung und Weiterleiten von Störungsmeldungen der Gebäudeleittechnik nach Unterweisung
  • Annahme und Weiterleitung von Notrufen
  • Mitwirkung bei Alarmmeldung und Erste Hilfe
  • Fundsachenverwahrung

Unsere Anforderungen:

  • Bereitschaft zur regelmäßigen Arbeit insbesondere an Samstagen (8:30 bis 14 Uhr) sowie nach Absprache im Rahmen der Wechselschicht
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Serviceorientiertes und freundliches Auftreten

Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Hochschulumfeld. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 19. August 2024 in digitaler Form (in einer Pdf-Datei zusammengefasst) an den Kanzler der Hochschule für Musik Freiburg, bewerbungenmh-freiburg.de. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für nähere Auskünfte steht Ihnen unser Technischer Leiter Christof Burger (Telefon 0761 31915-56) gerne zur Verfügung.

Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.