Stipendien für Nachwuchswissenschaftler/innen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Promotions- und künstlerische Entwicklungsvorhaben besonders qualifizierter wissenschaftlicher und künstlerischer Nachwuchskräfte mit Stipendien in Höhe von 800 Euro monatlich. Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre für ein Promotionsstipendium (max. 3 Jahre) für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben ein Jahr (max. 1,5 Jahre).

Bewerben können sich alle Studierenden, die an der Hochschule für Musik eingeschrieben sind und über einen Master- bzw. Diplomabschluss verfügen (künstlerisches Entwicklungsvorhaben) bzw. als Promovenden an der Hochschule angenommen worden sind.

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 31.7.2016 und endet am 31.8.2016.

Ausschreibung

 

Foto: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg