Mendelssohn-Bartholdy-Hochschulwettbewerb

Das hochschulinterne Auswahlverfahren der Musikhochschule Freiburg findet am Dienstag, 17. Oktober 2017 ab 10.00 Uhr im Kammermusiksaal statt. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bis spätestens Dienstag, den 10. Oktober 2017 beim Konzertbüro (Zi. 212) anmelden.

Der Wettbewerb steht allen Studierenden sowie Jungstudierenden offen, die an einer der in der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) vertretenen Hochschule immatrikuliert sind.

Im Fach Klavier gilt die allgemeine Altersgrenze des Wettbewerbs, d. h. die Teilnehmenden dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kompositions-Studierende dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei den Ensembles, welche die Werke im Fach Komposition aufführen, ist es zulässig, dass einzelne Ensemblemitglieder bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist auch erlaubt, dass einzelne Ensemblemitglieder nicht an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sind. Die Mehrheit der Ensemblemitglieder muss jedoch beide Bedingungen gleichzeitig erfüllen und sowohl die allgemeine Altersbegrenzung einhalten als auch an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sein. Der Komponist bzw. die Komponistin wird hierbei nicht zum Ensemble gezählt.

Bei Jungstudierenden wird auch der Status der Gasthörerschaft an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen anerkannt.

Die am Wettbewerb teilnehmenden Studierenden werden aufgrund einer internen Vorauswahl von einer Hochschule entsandt. Studierende, die beim Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb bereits einen Ersten Preis gewonnen haben, sind von der erneuten Teilnahme in dem entsprechenden Fach ausgeschlossen.

Weitere Informationen und detaillierte Teilnahmebedingungen

Ausschreibungsbroschüre 2018

Website des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerbs